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BSG, 21.02.1957 - 7 RAr 49/56 |
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- BSG, 14.07.1955 - 8 RV 177/54
Tatsächliches Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels - …
Auszug aus BSG, 21.02.1957 - 7 RAr 49/56
Sie ist daher nur dann statthaft, wenn im Rahmen des § 162 Abs. 1 Nr. 2 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) ein wesentlicher Verfahrensmängel gerügt wird und auch vorliegt (so auch Urteil des 8. Senats des Bundessozialgerichts vom 14.7.1955 - 8 RV 177/54 - BSG. 1. S. 15).
- LSG Baden-Württemberg, 22.02.2019 - L 8 R 3883/16 Die Versagung der Akteneinsicht kann jedoch nur dann als wesentlicher Verfahrensmangel gerügt werden, wenn von der Möglichkeit der Anrufung des Gerichts Gebrauch gemacht worden ist (vgl. BSG, Beschluss vom 21. Februar 1957 - 7 Rar 49/56, juris sowie BFH, Urteil vom 26. Oktober 1970, III R 122/66, BFHE 101, 49).